Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching und Seminare holistic-coaching.com GBR

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der holistic-coaching.com GBR nachstehend „Veranstalter“ genannt mit nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Veranstalter bietet Holistic-Coaching und Seminare an. Die maximale Teilnehmerzahl für ein Seminar ist begrenzt. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seiner Internetpräsenz www.holistic-coaching.com bekannt gegeben.

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Holistic-Coaching, Kommunikationstraining, Kommunikationsdesign

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post, per Online- Kontaktformular oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2 Jeder Teilnehmer für ein Seminar erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung eine Bestätigungs- oder Ablehnungs-E-Mail.

3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Stornogebühr für gegenstandslos erklärt werden.

Die Stornogebühr beträgt für Seminare:
0% des Seminar-Preises bei Absagen bis 15 Tage vor dem vereinbarten Termin.
50% des Seminar-Preises bei Absagen 14-5 Tage vor dem vereinbarten Termin.
100% des Seminar-Preises bei Absagen weniger als 5 Tage vor dem vereinbarten Termin.
Die Stornogebühr beträgt für Coachings:
50% des anfallenden Honorars wenn ein vereinbarter Coachingtermin weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin abgesagt wird

3.4 Wenn ein angemeldeter Teilnehmer bei einem Seminar nicht teilnehmen kann, darf er einen Ersatzteilnehmer benennen. Hierfür fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

3.5 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.6 Der Veranstalter behält sich vor, bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit bedeuten würde. Bereits getätigte Ausgaben (z.B. Flugtickets, Hotelbuchungen) werden dem Teilnehmer nicht zurückerstattet.

3.7 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände angeben kann (z.B. eine zu geringe Teilnehmerzahl). Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet spezifisch und individuell am vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten für ein Seminar: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann nur per Rechnung seiner Zahlungspflicht nachkommen. Die Rechnungslegung erfolgt ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung.

4.3 Die Vergütung einschließlich aller ggf. verauslagten Nebenkosten für ein Holistic Coaching erfolgt sofort und ohne Abzug nach Rechnungslegung durch den Auftragnehmer.

4.4 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1 Das Coaching hat als Ziele: Standortbestimmung, berufliche Reflexion sowie Stabilisierung und Optimierung der weiteren persönlichen sowie beruflichen Entwicklung des Klienten. Der Klient übernimmt die volle Verantwortung für sein Tu, Handeln, Unterlassen und stellt den Coach von jeglicher Haftung frei. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Eine eventuelle Haftung des Auftragsnehmers wird maximal auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.

5.2 Der Leistungsumfang für ein Seminar richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.3 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Im Krankheitsfalle des Referenten oder bei Vorliegen höherer Gewalt kann der Veranstalter die Veranstaltung auch kurzfristig absagen. Die Teilnehmer haben dann keinerlei Anspruch auf Erstattung von Reisekosten, Hotelkosten oder Verdienstausfällen. Im Krankheistfalle des Referenten behält sich der Veranstalter vor, einen anderen als den angekündigten Trainer einzusetzen.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Coach alle zur Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

6.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich über alle personenbezogenen und betrieblichen Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet

6.3 Ist nach gemeinsamer fachlicher Überlegung ein weiteres Coaching oder eine weitere Maßnahme notwendig, so ist hierüber ein neuer Vertrag abzuschließen.

6.4 Der Teilnehmer eines Seminars verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.

6.5 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.6 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

6.7 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.8 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.9 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpfichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern/Coaches/Seminarleitern zur Kenntnis zu geben. Dieser ist von dem Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.

6.10 Veranstaltungen und Seminare sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

7. Haftung

7.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8. Gerichtsstand

8.1 Gerichtsstand ist für die in § 38 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) genannten (z.B. Kaufleute, juristische Personen u.a.) der Wohn-/Geschäftssitz des Auftragsnehmers.

8.2 Hat eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, wird als Gerichtsstand der Wohn-/Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart.

8.3 Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

9.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 9 bedarf ebenfalls der Schriftform.

9.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien